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Neues Rätselgeschäftsmodell?
#1
Hallole,

Ich hab' mir gestern mal aus Interesse das Parteiprogramm der neuen Piraten-Partei angeschaut. Die wollen ja das Urheberrecht stark anpassen. Ein Passus im Parteiprogramm lautet:

Zitat:In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit [von digitalen Werken] bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.

Nun ist ja das Denksel auch so ein digitales Werk und ich hab' mich nun gefragt, wie so ein innovatives Geschäftsmodell beim Online-Verkauf von Rätseln aussehen könnte. Eine Idee hatte ich, und da wollte ich mal fragen, was ihr da so von haltet.

Die Idee: Theoretisch müsste ja nur ein einziger Kunde bei mir das Denksel beziehen und könnte die PDF-Datei beliebig weitergeben. In den AGBs steht zwar, dass das nur im Freundeskreis erlaubt ist, aber ich glaube, ein Großteil der Denkselabonnenten könnte sich als "Freundeskreis" bezeichnen. Aber abgesehen davon könnte ich das ohnehin nicht kontrollieren, und genau darauf spielt ja das obige Zitat ab. Das ist nämlich bei nahezu allen digitalen Werken so.

Meine Idee ist nun, eigentlich wäre es doch deutlich schöner, wenn ich das Denksel einfach auf der Webseite publizieren würde und jeder der mag kann es sich da downloaden. Tasty Das hat nur den einzigen Nachteil, das ich dabei nichts mehr verdienen würde. Sad

Meine Idee ist deswegen: In so einem Szenario müsste das Denksel vorfinanziert werden, indem Denkselinteressierte mir einen gewissen Betrag überweisen und wenn, sagen wir mal 150 Euro (das ist in etwa das, was ich derzeit inkl. Mehrwertsteuer pro Ausgabe verdiene) zusammengekommen sind, erstelle ich ein neues Denksel und packe es online. Das Ganze kann man natürlich wie bisher auch als Abo machen, sodass man nur einmalig zahlt, das Ganze aber anteilig für die nächsten 12 Ausgaben zählt...

Soweit die Idee. Es müsste natürlich für die Leute, die bezahlen auch noch irgendwas rumkommen. Aber ich glaube, das ließe sich realisieren. Da könnte man zum Beispiel anbieten, dass man sich aussuchen kann, welche Rätselarten reinkommen sollen, oder dergleichen.

Interessant fände ich die Idee auch im Zusammenhang, dass ich eigentlich gerne eine Version des Denksel erstellen würde, die handgefertigte Rätsel enthält. Solche Rätsel sind, wie man im Rätselportal sieht, deutlich schöner. Nur würde das Denksel dann (bei 150 Euro) nur noch 8 Seiten haben, weil handgefertigte Rätsel halt doch ihren Preis haben, oder aber es müsste deutlich teurer sein und dann befürchte ich, dass es nur noch so wenig Leute kaufen, sodass es nochmal teurer sein müsste und am Ende kauft es garniemand mehr...

Mit der obigen Idee könnte ich aber einfach noch ein handgefertigtes Denksel anbieten und je nachdem wie viel Geld dabei rüberkommt, wird es halt dicker oder dünner...

Was haltet ihr davon? Würdet ihr bei sowas mitmachen?
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#2
(21.07.2009, 17:17)berni schrieb: Die wollen ja das Urheberrecht stark anpassen.

So sehr ich die Ziele der PiratPiratPirat befürworte, das mit dem Urheberrecht scheint mir noch nicht völlig ausgegoren zu sein.

Zitat:In so einem Szenario müsste das Denksel vorfinanziert werden

Bisher habe ich mir das Denksel nicht gekauft, sondern aus gelegentlichen Gewinnen beim Preisrätsel finanziert. Auf die Idee mir das PDF irgendwo zu kopieren wäre ich nie gekommen.

Was mich bisher vom Kauf abgehalten hat war, dass man beim Denksel die schönen Applets nicht nutzen kann. Viele Rätselarten, (besonders solche bei denen man Linien ziehen oder Felder schwärzen muss, weniger solche bei denen man Zahlen oder Buchstaben eintragen muss) löse ich viel liebe als Applet als auf Papier

Wäre das nicht auch ein Online-Geschäftsmodell, wenn du für die Bezahler die Rätsel als Applet zum Online-Lösen freischaltest? Dass das nur bei den Standardrätseltypen geht, für die Applets existieren und nicht für handerstellte Spezialtypen ist natürlich klar, aber das wäre sicher ein Vorteil, für den ich auch ab und zu mal ein paar Euro investieren würde.

Ein Vorfinanziermodell finde ich problematisch. Dadurch geht der Vorteil des Onlineerwerbs bestellen und direkt losrätseln verloren.

Maulef
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#3
Hallo Berni,

Irgendwie kommt mir die Idee bekannt vor. Hat nicht mal Stephen King einen Roman im Internet veröffentlicht, und das nächste Kapitel erst dann online gestellt, bis die bisherigen Kapitel genug Geld gebracht eingebracht haben? IIRC wurde das Experiment nach ein paar Kapiteln eingestellt.

Ein Stephen King hat mit dem geschäftsmodell Schiffbruch erlitten. Wie wird es einem Bernhard Seckinger damit ergehen?

Ein ähnliches Modell ist, dass alles kostenlos zur Verfügung gestellt wird, die Besucher aber freiwillig spenden ("donate"), mit dem dezenten Hinweis, dass sonst der Fortbestand der Site nicht gesichert sei. Bei zumindest einigen Websites funktioniert das ganz gut.

Shareware (nicht Crippleware) folgt ja einem ähnlichen Modell. Einige sind damit erfolgreich, die große Masse nicht.

In Wien gibt es seit einem Jahr ein Lokal, bei dem es keine festen Preise gibt: "Zahlen Sie,was sie wollen". Das Lokal gibt es immer noch; das Modell scheint also zu funktionieren. Tisch bekommt man auf Monate imVoraus keinen.

Das King/Berni-Modell hat auch einen entscheidenden Nachteil: Angenommen, es kommen die 150 EUR nicht zusammen, dann ärgert es ganz besonders die, die gezahlt haben und nicht die, die nicht gezahlt haben. Ich kann mitr vorstellen, dass die Leute, die King gezahlt haben, jetzt ziemlich sauer sind, auf einemhalbfertigen Roman sitzen geblieben zu sein. [Ok, das "halbfertig-Problem" gibt es bei Denksel nicht.]

OT zum Urheberrecht: Gilt dieses überhaupt für per Programm erstellte Rätsel? Was ist da die "Schöpfungshöhe"? Da gab es voreinigen Jahren verschiedene Expertenmeinungen - gibt es inzwischen schon rechtsgültige Urteile dazu?

~ÔttÔ~
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#4
(21.07.2009, 20:44)Maulef schrieb: Was mich bisher vom Kauf abgehalten hat war, dass man beim Denksel die schönen Applets nicht nutzen kann. Viele Rätselarten, (besonders solche bei denen man Linien ziehen oder Felder schwärzen muss, weniger solche bei denen man Zahlen oder Buchstaben eintragen muss) löse ich viel liebe als Applet als auf Papier

Das hat man mich schon mehrfach gefragt. Aber etwa die Hälfte der Rätsel kann man dann nicht online machen und irgendwie habe ich dabei auch ein ungutes Gefühl und darauf verlasse ich mich eigentlich gerne... Oder mit anderen Worten: Sowas wird es nicht geben, weil ich es nicht gut finde.
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#5
(21.07.2009, 21:25)~ÔttÔ~ schrieb: Ein Stephen King hat mit dem geschäftsmodell Schiffbruch erlitten. Wie wird es einem Bernhard Seckinger damit ergehen?

Naja, vielleicht war damals die Zeit noch nicht reif dafür? Wink Aber gut zu wissen, dass das schonmal ausprobiert worden ist. Und vielen Dank für die anderen Ideen hierzu.

und schrieb:OT zum Urheberrecht: Gilt dieses überhaupt für per Programm erstellte Rätsel? Was ist da die "Schöpfungshöhe"? Da gab es voreinigen Jahren verschiedene Expertenmeinungen - gibt es inzwischen schon rechtsgültige Urteile dazu?

Ich denke, das spätestens das Denksel als Ganzes die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Was ich weiß ist, dass wenn ein Affe ein Sudoku erstellt, diese nicht dem Urheberrecht unterliegt, weil Tieren das nicht zugestanden wird. Aber wie das mit Computern aussieht? Immerhin sind die dazu benötigten Programme von Menschen erstellt worden... Und: Ich verkaufe an meine Geschäftskunden die Rätsel mit Nutzungsrechten, weshalb ich dort nur 7%-Mehrwertsteuer verlangen darf/muss/kann. Ich vermute deshalb mal, dass da das Urheberrecht gelten muss, sonst wäre das ja unsinnig... (naja, aber in unserer Welt ist ja ohnehin einiges unsinnig...)

Zu diesem Thema weiß ich übrigens von einem Urteil, wo Rainer Knizia beschieden wurde, dass Spielanleitungen nicht dem Urheberrecht unterliegen. Ich persönlich halte das für eine Fehlentscheidung des Gerichts, da dort damit argumentiert wurde, dass für Spülmaschinen-Anleitungen das analog gelte. Als ob man das vergleichen könnte... Ich hab' seither dazu nichts mehr gehört.

Wenn es um Rätsel geht und meine Meinung gefragt ist: Einzelrätsel sollten dem Urheberrecht unterliegen, Rätselarten nicht. Unklar ist aber, wie Juristen das sehen.
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#6
Ich hab nicht alles von der Diskussion verstanden und weiß deshalb nicht, ob das überhaupt weiterhilft: Stefan Heine hat mich bei den Sudokus für die DSM darüber aufgeklärt, dass ich mich bereit erkläre, sämtliche Rechte für das einzelne Exemplar abzugeben, so dass ich es noch nicht mal mehr selber weitergeben darf (was ja bei einer Meisterschaft durchaus sinnvoll ist...), dass das aber nur für die einzelnen Rätsel und nicht für die Rätselart gilt. LG Silke
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#7
Hab jetzt schon seit gestern drüber nachgedacht und bin mir immer noch nicht sicher.

Wenn ich das richtig verstanden habe, wären bei dem "Denksel erst, wenn 150 Euro voll"-Vorschlag die alten Denksel frei verfügbar, während neue eben erst kommen, wenn das Geld da ist!? Wäre also quasi, nachdem es die erste frei verfügbare Ausgabe gibt, eine Donate-Finanzierung, wie sie oben von otto beschrieben wurde. Denn wenn irgendwer Neues dazu kommt, hat er erst einmal eine Menge alter Denksel zum "Abarbeiten", wird also zunächst nicht das Bedürfnis haben, Geld für noch eine Ausgabe zu spenden, für die er grad eh keine Zeit hat. Bleibt also nur das Spenden, weil man den Service allgemein gut findet. Und da bin ich ein bisschen skeptisch.

Ich selbst wäre in diesem Fall zwar schon bereit, (wie bisher) Geld auszugeben, allerdings mit folgenden Bedenken: Zum einen fühlt sich das "jetzt für 12 Ausgaben bezahlen, die vielleicht nie erscheinen" blöd an. Unabhängig davon, dass es ein kleiner Betrag ist, ist das irgendwie eine psychologische Hemmung, die da bei mir aktiv wird. Zum anderen wüst ich nicht, ob ich regelmäßig genug ran denken würde, zu zahlen.

Deshalb kam der nächste Gedanke, ob man bei diesem System sowas einrichten kann wie: Jedesmal, wenn eine neue Ausgabe erschienen ist, buche Abokosten für die nächste Ausgabe ab, bis zu einem Maximalbetrag von X pro Monat. Damit würde man nicht "größere" Beträge für möglicherweise nichts bezahlen, müsste sich nicht ständig dran erinnern und hätte die Absicherung, dass man auch bei großem Zuspruch, wenn Berni täglich ne neue Ausgabe raushaut, nicht pleite geht Biggrin. Nun weiß ich aber nicht, was Lastschrift bei sowas kostet. Ist das ein Pauschalbetrag pro Einzug oder pro Monat?

Zum Thema Denkselinhalt: Prinzipiell bleiben bei mir beim Denksel immer ein paar Rätsel ungelöst. Zum einen aus zeitlichen Gründen, zum anderen aber auch, weil ich manche Rätseltypen einfach nicht genug mag. Andererseits habe ich somit immer mal wieder - wenn ich viel Zeit habe - den Anreiz, eher ungeliebte Rätsel zu trainieren. Dass diejenigen, die bezahlen/spenden, entscheiden, was im Denksel vorkommt, fände ich deshalb/trotzdem ok.

Sollten es jetzt eher handgefertigte Rätsel sein? Da schwanke ich. In letzter Zeit habe ich das Gefühl, dass meine Zeit für's Denksel eher knapper wird, weil es so viele Rätsel im Portal gibt und ich wegen OAPC, LM und ähnlichem einfach Zugriff auf mehr Rätsel habe. Somit bekommt das Denksel für mich eine Art Fast-Food-Charakter. Wobei das für mich deutlich weniger negativ ist, als es vielleicht klingt. Ich weiß eben, was mich erwartet, und muss mich nicht erst groß einarbeiten. Ich denke aber, dass mein Bedarf an diesem Fast-Food, selbst wenn sich die beschriebene Tendenz weiter verstärkt, weiter existieren wird. Trotzdem merke ich, dass ich inzwischen nicht mehr auf das nächste Denksel warte, weil ich keine Rätsel mehr habe, und dass inzwischen größere Teile ungelöst ins Altpapier wandern. Somit wäre bei einer monatlichen Veröffentlichung wahrscheinlich ein Wechsel zwischen beidem das beste für mich.

Dazu folgende Idee: Wenn nun alle Bezahler entscheiden können, was für Rätsel im Denksel sein sollen, könnte man es ja einfach so angehen: Wenn ich einen Betrag überweise/spende, gebe ich an, welche Rätsel ich sehen möchte. Dabei bildet handgefertigt entweder eine eigene Kategorie oder man kann es bei jedem Rätseltyp entscheiden. Du könntest dann für jeden Rätseltyp festhalten, wie viel Geld dafür inzwischen zusammengekommen ist und für wie viele Rätsel dieses Typs das reicht. Eine neue Ausgabe gibt es dann eben immer, wenn du genug bezahlte Rätsel für X Seiten hast...

So, das war es erst einmal mit meinem Brainstorming-artigen Post... Nichts Ausgegorenes dabei, aber vielleicht ein paar sinnvolle Anregungen.


Schönen Gruß,

Calavera
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#8
Silke: "Stefan Heine hat mich bei den Sudokus für die DSM darüber aufgeklärt, dass ich mich bereit erkläre, sämtliche Rechte für das einzelne Exemplar abzugeben"

Das war nicht "aufgeklärt", sondern Du hast mit ihm einen derartigen Vertrag geschlossen. Du konntest dem zustimmen oder auch nicht. Ich nehme an, dass Du die Rätsel per Hand erstellt hat, und derartige Rätsel dürften dem Urheberschutz genießen.

Übrigens kannst Du nach deutschem Recht gar nicht "sämtliche Rechte" abtreten, Du kannst nur die Verwertungsrechte abtreten. Die Persönlichkeitsrechte bleiben immer und ewig bei Dir (dazu zählt z.B. die Nennung Deines Names als Autor). In der anglikanischen Welt ist das anders.

~ÔttÔ~
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#9
Calavera: Du musst bei alldem auch den Verwaltungsaufwand bedenken. Wenn Berni ~150 EUR pro Denksel verdient, kann er nicht 2 Stunden mehr in die Verwaltung stecken, das rechnet sich einfach nicht. Es sei denn, Berni hat eh überflüssige Zeit. Auch wenn alles automatisiert wird: Die entwicklung der Automatisierung kostet viele Stunden, deren Kosten ja auch wieder hereingebracht werden müssen. Zumindest, wenn man ökonomisch und nicht altruistisch denkt.

Das "zahl was Du willst" Modell trägt übrigens dem Rechnung, wie viele Rätsel man mag. Jemand, der nur 3 Rätselarten mag und löst, wird weniger bezahlen als der, der alle Rätsel durchackert.

Handgefertigt: Ja, das wäre ein möglicher der USP (unique selling point) vom Denksel. Gerade in einer Welt, die von computergenerierten Rätseln überschwemmt wird. Wenn Leute was bezahlen sollen, müssen sie einen Mehrwert gegenüber dem kostenlosen Angebot bekommen, und auch gegenüber den Billigangeboten im Zeitschriftenladen. Wobei man bedenken muss, dass die Generierprogramme auch immer besser werden; das "selling window" für handgefertigte Rätsel ist also möglicherweise relativ kurz.

Das Angebot an handgefertigten Rätseln im Web wird übrigens auch immer größer, ich habe beispielsweise Genehmigungen zur Veröffentlichung mehrerer 1000 Rätsel (komme nur nicht dazu). Sorry, Berni! ;-)

Ein anderer Mehrwert von Denksel sind die Rätselarten, die man sonst nicht findet, zumindest nicht in Zeitschriften.

~ÔttÔ~
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#10
Berni: "Wenn es um Rätsel geht und meine Meinung gefragt ist: Einzelrätsel sollten dem Urheberrecht unterliegen, Rätselarten nicht. Unklar ist aber, wie Juristen das sehen."

Rätselarten sowieso nicht, Algorithmen sind nicht schützbar. Wenn eine Spielanleitung eine reine Algorithjmusbeschreibung ist, ist sie auch nicht schützbar. Wenn der Algorithmus in eine Rahmenhandlung eingebettet ist, ist der Text IMHO schützbar. Jeff WidderichsMeinung ist zumindest in at/de auch juristisch nicht haltbar. Präzedenzfälle: Master Mind vs. Superhirn; Nonogramme vs. Griddlers, etc. Die Wiederverwendung des Algorithmus wurde nicht in Frage gestellt.

Einzelrätsel: Nun, das war ja meine Frage, ob es darauf ankommt, wie ein Rätsel erstellt wird oder nicht. Siehe Dein Affen-Beispiel, und ein Affe ist intelligenter als ein Computer. In der Schach-Community herrscht Einigkeit, dass eine Schachaufgabe nicht geschützt ist. Nur der Originalautor muss genannt werden. Aber Urteile dazu kenne ich keine.

~ÔttÔ~
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