Als Testloeser werde ich heuer ja nicht an den Logic Masters teilnehmen. Also habe ich mich zumindest einmal an dem Uebungswettbewerb versucht...
Beim zweiten Beispiel habe ich eine fehlerhafte Eingabe, allerdings liegt das nur daran, dass ich statt den N's (=neutral) lauter S's (=schwarz) eingetragen habe. Beim Uebungswettbewerb ist das ja egal (naja nicht ganz :-), aber wie wird das bei den Logic Masters Qualifikation gewertet? Offensichtlich hat in so einem Fall der Teilnehmer das Raetsel richtig geloest, und er hat auch die richtige Zeile mit einem fast richtigen Schluessel eingegeben.
Ich nehme an, dass es auch in diesem Fall den Abzug von 20% geben wird, obwohl so ein Versehen eher dem Einfuegen oder Nicht-Einfuegen von Beistrichen entspricht. Auch wenn genau dieser Fall morgen hoffentlich nicht eintritt, waere es vielleicht sinnvoll, wenn uvo das noch einmal klarstellt. Ich vermute, dass die Regelung so lauten wird:
Der Loesungscode muss (bis auf Trennzeichen wie Leerzeichen und Beistriche) exakt den Antwortschluesseln entsprechen (d.h. incl. richtigen Buchstaben fuer Leerfelder), ansonsten gibt es auch bei einer eindeutig richtigen Loesung zumindest 20% Abzug.
Theoretisch koennte man die Regelung auch offener gestalten (also P fuer +, M fuer -, S fuer N erlauben, wenn die Zuordnung eindeutig und offensichtlich ist).
LG,
Stefan
[edit] Ich habe gerade festgestellt, dass das Problem ohnehin nur bei Beispiel 17 (Antimagnetplatten) auftreten kann. Bei allen anderen Raetseln muss im Antwortschluessel nie die Position von Leerfeldern oder schwarzen Feldern angegeben werden.
Beim zweiten Beispiel habe ich eine fehlerhafte Eingabe, allerdings liegt das nur daran, dass ich statt den N's (=neutral) lauter S's (=schwarz) eingetragen habe. Beim Uebungswettbewerb ist das ja egal (naja nicht ganz :-), aber wie wird das bei den Logic Masters Qualifikation gewertet? Offensichtlich hat in so einem Fall der Teilnehmer das Raetsel richtig geloest, und er hat auch die richtige Zeile mit einem fast richtigen Schluessel eingegeben.
Ich nehme an, dass es auch in diesem Fall den Abzug von 20% geben wird, obwohl so ein Versehen eher dem Einfuegen oder Nicht-Einfuegen von Beistrichen entspricht. Auch wenn genau dieser Fall morgen hoffentlich nicht eintritt, waere es vielleicht sinnvoll, wenn uvo das noch einmal klarstellt. Ich vermute, dass die Regelung so lauten wird:
Der Loesungscode muss (bis auf Trennzeichen wie Leerzeichen und Beistriche) exakt den Antwortschluesseln entsprechen (d.h. incl. richtigen Buchstaben fuer Leerfelder), ansonsten gibt es auch bei einer eindeutig richtigen Loesung zumindest 20% Abzug.
Theoretisch koennte man die Regelung auch offener gestalten (also P fuer +, M fuer -, S fuer N erlauben, wenn die Zuordnung eindeutig und offensichtlich ist).
LG,
Stefan
[edit] Ich habe gerade festgestellt, dass das Problem ohnehin nur bei Beispiel 17 (Antimagnetplatten) auftreten kann. Bei allen anderen Raetseln muss im Antwortschluessel nie die Position von Leerfeldern oder schwarzen Feldern angegeben werden.