22.07.2009, 16:54
(22.07.2009, 13:40)~ÔttÔ~ schrieb: In der Schach-Community herrscht Einigkeit, dass eine Schachaufgabe nicht geschützt ist. Nur der Originalautor muss genannt werden. Aber Urteile dazu kenne ich keine.
In Japan sind Go-Probleme geschützt, in Europa meines Wissens nur Zusammenstellungen von Go-Problemen, nicht jedoch das Einzelproblem. Da es aber zu vermuten ist, dass in Europa derzeit niemand ist, der ernsthaft wegen Go-Problemen klagen wird, ist das da derzeit eher irrelevant. Kann aber natürlich irgendwann relevant werden.