22.07.2009, 13:40
Berni: "Wenn es um Rätsel geht und meine Meinung gefragt ist: Einzelrätsel sollten dem Urheberrecht unterliegen, Rätselarten nicht. Unklar ist aber, wie Juristen das sehen."
Rätselarten sowieso nicht, Algorithmen sind nicht schützbar. Wenn eine Spielanleitung eine reine Algorithjmusbeschreibung ist, ist sie auch nicht schützbar. Wenn der Algorithmus in eine Rahmenhandlung eingebettet ist, ist der Text IMHO schützbar. Jeff WidderichsMeinung ist zumindest in at/de auch juristisch nicht haltbar. Präzedenzfälle: Master Mind vs. Superhirn; Nonogramme vs. Griddlers, etc. Die Wiederverwendung des Algorithmus wurde nicht in Frage gestellt.
Einzelrätsel: Nun, das war ja meine Frage, ob es darauf ankommt, wie ein Rätsel erstellt wird oder nicht. Siehe Dein Affen-Beispiel, und ein Affe ist intelligenter als ein Computer. In der Schach-Community herrscht Einigkeit, dass eine Schachaufgabe nicht geschützt ist. Nur der Originalautor muss genannt werden. Aber Urteile dazu kenne ich keine.
~ÔttÔ~
Rätselarten sowieso nicht, Algorithmen sind nicht schützbar. Wenn eine Spielanleitung eine reine Algorithjmusbeschreibung ist, ist sie auch nicht schützbar. Wenn der Algorithmus in eine Rahmenhandlung eingebettet ist, ist der Text IMHO schützbar. Jeff WidderichsMeinung ist zumindest in at/de auch juristisch nicht haltbar. Präzedenzfälle: Master Mind vs. Superhirn; Nonogramme vs. Griddlers, etc. Die Wiederverwendung des Algorithmus wurde nicht in Frage gestellt.
Einzelrätsel: Nun, das war ja meine Frage, ob es darauf ankommt, wie ein Rätsel erstellt wird oder nicht. Siehe Dein Affen-Beispiel, und ein Affe ist intelligenter als ein Computer. In der Schach-Community herrscht Einigkeit, dass eine Schachaufgabe nicht geschützt ist. Nur der Originalautor muss genannt werden. Aber Urteile dazu kenne ich keine.
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