22.07.2009, 12:38
Silke: "Stefan Heine hat mich bei den Sudokus für die DSM darüber aufgeklärt, dass ich mich bereit erkläre, sämtliche Rechte für das einzelne Exemplar abzugeben"
Das war nicht "aufgeklärt", sondern Du hast mit ihm einen derartigen Vertrag geschlossen. Du konntest dem zustimmen oder auch nicht. Ich nehme an, dass Du die Rätsel per Hand erstellt hat, und derartige Rätsel dürften dem Urheberschutz genießen.
Übrigens kannst Du nach deutschem Recht gar nicht "sämtliche Rechte" abtreten, Du kannst nur die Verwertungsrechte abtreten. Die Persönlichkeitsrechte bleiben immer und ewig bei Dir (dazu zählt z.B. die Nennung Deines Names als Autor). In der anglikanischen Welt ist das anders.
~ÔttÔ~
Das war nicht "aufgeklärt", sondern Du hast mit ihm einen derartigen Vertrag geschlossen. Du konntest dem zustimmen oder auch nicht. Ich nehme an, dass Du die Rätsel per Hand erstellt hat, und derartige Rätsel dürften dem Urheberschutz genießen.
Übrigens kannst Du nach deutschem Recht gar nicht "sämtliche Rechte" abtreten, Du kannst nur die Verwertungsrechte abtreten. Die Persönlichkeitsrechte bleiben immer und ewig bei Dir (dazu zählt z.B. die Nennung Deines Names als Autor). In der anglikanischen Welt ist das anders.
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