21.07.2009, 22:48
(21.07.2009, 21:25)~ÔttÔ~ schrieb: Ein Stephen King hat mit dem geschäftsmodell Schiffbruch erlitten. Wie wird es einem Bernhard Seckinger damit ergehen?
Naja, vielleicht war damals die Zeit noch nicht reif dafür? Aber gut zu wissen, dass das schonmal ausprobiert worden ist. Und vielen Dank für die anderen Ideen hierzu.
und schrieb:OT zum Urheberrecht: Gilt dieses überhaupt für per Programm erstellte Rätsel? Was ist da die "Schöpfungshöhe"? Da gab es voreinigen Jahren verschiedene Expertenmeinungen - gibt es inzwischen schon rechtsgültige Urteile dazu?
Ich denke, das spätestens das Denksel als Ganzes die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Was ich weiß ist, dass wenn ein Affe ein Sudoku erstellt, diese nicht dem Urheberrecht unterliegt, weil Tieren das nicht zugestanden wird. Aber wie das mit Computern aussieht? Immerhin sind die dazu benötigten Programme von Menschen erstellt worden... Und: Ich verkaufe an meine Geschäftskunden die Rätsel mit Nutzungsrechten, weshalb ich dort nur 7%-Mehrwertsteuer verlangen darf/muss/kann. Ich vermute deshalb mal, dass da das Urheberrecht gelten muss, sonst wäre das ja unsinnig... (naja, aber in unserer Welt ist ja ohnehin einiges unsinnig...)
Zu diesem Thema weiß ich übrigens von einem Urteil, wo Rainer Knizia beschieden wurde, dass Spielanleitungen nicht dem Urheberrecht unterliegen. Ich persönlich halte das für eine Fehlentscheidung des Gerichts, da dort damit argumentiert wurde, dass für Spülmaschinen-Anleitungen das analog gelte. Als ob man das vergleichen könnte... Ich hab' seither dazu nichts mehr gehört.
Wenn es um Rätsel geht und meine Meinung gefragt ist: Einzelrätsel sollten dem Urheberrecht unterliegen, Rätselarten nicht. Unklar ist aber, wie Juristen das sehen.