08.12.2008, 01:41
(08.12.2008, 01:24)Naphthalin schrieb: @berni: und kann man beim wiederlösen vom rückgabe- und -nahmerecht gebrauch machen?
Natürlich.
Zitat:PS: der wunsch zu wissen wie viel zeit du investiert hast schwindet immer mehr^^
Und ich will nicht wissen, wieviel Zeit ich noch mit diesem vermaledeiten Pillenrätsel bei sehr schwer zubringen werde...