09.08.2021, 14:27
Eine erste Einschätzung zu den Punkten:
1. Ich habe es bei Bildern bisher immer so gehandhabt, dass ich bei Verdacht nachgefragt habe. Wenn jemand (ein offensichtlich) "externes" Bild verwendet hat, so habe ich bei dem/der Rätseleinsteller/in nachgefragt, in der Regel hat er/sie es dann herausgenommen. Wir schreiben beim Hochladen der Datei ja auch dazu, dass man die Erlaubnis des/der Erstellers/in benötigt. Dies im Einzelnen immer nachzuprüfen ist schwierig. Das Hochladen von Rätseln oder Bilder anderer ist also nicht per se verboten, man benötigt die Einwilligung. Ob wir das in jedem Fall nachprüfen sollten - ich weiß nicht, dies erscheint mir sehr aufwändig (und auch unmöglich. Wie sollten wir überprüfen, ob jemand ein Rätsel selbst erstellt hat?). Richtig ist, dass die Formulierung in den Nutzungsbedingungen schärfer ist, als die Hinweise, die wir beim Hochladen geben.
2. Das sehe ich auch so, ich denke, es sollte zum guten Ton gehören, dass man, bevor man dies unternimmt, beim Autor/bei der Autorin nachzufragen hat. Mindestens einmal (uvo war es, glaube ich) wurde es auch im Nachhinein untersagt.
3. Ich weiß, dass berni vor Jahren explizit Sachen im Hinblick auf die DSGVO geändert hat, ob Forlmulierungen in den Nutzungsbedingungen dabei waren, weiß ich nicht. Das sollten wir sicherlich noch einmal checken.
Grüße: Jörg
1. Ich habe es bei Bildern bisher immer so gehandhabt, dass ich bei Verdacht nachgefragt habe. Wenn jemand (ein offensichtlich) "externes" Bild verwendet hat, so habe ich bei dem/der Rätseleinsteller/in nachgefragt, in der Regel hat er/sie es dann herausgenommen. Wir schreiben beim Hochladen der Datei ja auch dazu, dass man die Erlaubnis des/der Erstellers/in benötigt. Dies im Einzelnen immer nachzuprüfen ist schwierig. Das Hochladen von Rätseln oder Bilder anderer ist also nicht per se verboten, man benötigt die Einwilligung. Ob wir das in jedem Fall nachprüfen sollten - ich weiß nicht, dies erscheint mir sehr aufwändig (und auch unmöglich. Wie sollten wir überprüfen, ob jemand ein Rätsel selbst erstellt hat?). Richtig ist, dass die Formulierung in den Nutzungsbedingungen schärfer ist, als die Hinweise, die wir beim Hochladen geben.
2. Das sehe ich auch so, ich denke, es sollte zum guten Ton gehören, dass man, bevor man dies unternimmt, beim Autor/bei der Autorin nachzufragen hat. Mindestens einmal (uvo war es, glaube ich) wurde es auch im Nachhinein untersagt.
3. Ich weiß, dass berni vor Jahren explizit Sachen im Hinblick auf die DSGVO geändert hat, ob Forlmulierungen in den Nutzungsbedingungen dabei waren, weiß ich nicht. Das sollten wir sicherlich noch einmal checken.
Grüße: Jörg