03.02.2011, 13:36
(03.02.2011, 13:12)~ÔttÔ~ schrieb: @Calavera: "(Warum ich die Regel nur anwände, wenn ich die Zweideutigkeit schon erkenne, will mir nun gar nicht einleuchten.)" -- Ich habe doch das genaue Gegenteil geschrieben: "Hier ist die Anwendung der Eindeutigkeitsregeln deshalb unzulässig, da ja schon feststeht, dass die Aufgabe zwei Lösungen hat." Das ist gkeichbedeutend mit Deinem "Tatsächlich eintragen würde ich sie weder im 2x2-Beispiel noch im Beispiel aus deinem Posting, weil bei beiden offensichtlich mehrere Lösungen existieren."
Ich habe mich auf den darauf folgenden Satz deines Postings bezogen, den du nicht mehr zitiert hast:
Zitat:Calavera wendet die Regel ja nur deshalb an :-)
Da schreibst du, dass ich die Regel nur anwende, weil ich die Mehrdeutigkeit erkenne. Diese Aussage verstehe ich nicht.
Zitat:@Calavera: "Aber zu sagen 'Man darf die Eindeutigkeit nicht ausnutzen, weil das Rätsel nicht eindeutig lösbar ist' macht einem sämtliche mathematische Beweisführung schwer." -- Aber: "Man darf eine Funktion nur dann differenzieren, wenn sie differenzierbar ist" würdest Du zustimmen? Man muss erst die Differenzierbarkeit feststellen (es darf in jedem Punkt nur eine einzige Tangente existieren) und darf erst dann differenzieren. Du wirst feststellen, dass die beiden Aussagen genau den gleichen Aufbau haben.
Ja, ich stimme der Aussage "Man darf eine Funktion nur dann differenzieren, wenn sie differenzierbar ist" zu. Bloß gehe ich bei Rätseln davon aus, dass sie eindeutig lösbar sind. Das ist ja gerade Hintergrund der ganze Diskussion. Ich kann mich doch nicht hinstellen und über das Ausnutzen von Eindeutigkeit zum Rätsellösen diskutieren und im gleichen Moment sagen "Aber das darf man nicht anwenden, wenn es mehrere Lösungen gibt." Das weiß ich in der Regel ja nicht und ab wann man das erkennt, ist von Person zu Person eh unterschiedlich. Darf dann der eine die Eindeutigkeit noch ausnutzen, weil er es noch nicht erkannt hat, der andere aber nicht, weil er es schon sieht?
Selbst wenn das deine Meinung ist, betrachte mich doch bitte als so unfähig im Rätsellösen, dass ich erst dann erkenne, dass ich mit Ausnutzen der Eindeutigkeit zu keiner Lösung komme, wenn ich damit 1-ominos erzeugt habe.
Wenn man aber sagt, dass man die Eindeutigkeit nur dann ausnutzen darf (Was bitteschön soll denn die Strafe sein, wenn man es verbotenerweise doch tut?), wenn das Rätsel eindeutig ist, dann müsste man ja erst die Eindeutigkeit beweisen, bevor man das Rätsel mit Ausnutzen der Eindeutigkeit löst. Das erscheint mir dann doch etwas unpraktikabel. Ich weise schändlicherweise auch nicht vor jedem Differenzieren nach, dass die Funktion tatsächlich differenzierbar ist...
Mit dem Rest darf sich wer anders rumschlagen, da fällt mir tatsächlich nichts mehr zu ein, was nicht schon geschrieben worden wäre...
Schönen Gruß,
Calavera