26.01.2011, 18:14
(26.01.2011, 16:37)bertlbert schrieb: Bei einer Fallunterscheidung fiel mir auf dass mehrere Lösungen möglich sind. Kann das sein?
Also ich habe keinen Widerspruch entdeckt und eine Fallunterscheidung war auch nicht nötig. Ich habe mich allerdings aus Zeitmangel über alle unklaren Formulierungen ("erstes Haus","links von") hinweg gesetzt. Die Häuser habe ich von links nach rechts durchgezählt und "links von" habe ich als links daneben interpretiert. Vielleicht gibt es ja noch andere Meinungen.
Gruß Rainer