14.04.2010, 14:40
(14.04.2010, 09:09)Statistica schrieb:(13.04.2010, 15:09)uvo schrieb: da man beim Lösen mittels Gimp oder vergleichbaren Programmen doch einige Möglichkeiten hat, die es beim Lösen auf Papier nicht so gibt (insbesondere Fallunterscheidungen sind dank der Undo-Funktionen erheblich komfortabler), möchte ich hiermit offiziell festhalten, daß so etwas als Computernutzung zählt und damit nicht erlaubt ist.
Ich find's übertrieben... Aber OK, Du bist der Schiedsrichter.
Vielleicht sollte man dazusagen, dass ich im Vorfeld dieser Entscheidung mit Uvo telefoniert hatte. Ich halte es auch für durchaus möglich, dass man beim Lösen am Bildschirm Vorteile haben kann. Die Übungsquali hatte ich mal testweise mit Gimp gelöst. Ich weiß leider nicht mehr, wie da letztes Jahr die Cracks abgeschnitten hatten, sonst könnte ich vergleichen.
Möglicherweise sollten wir darüber mal auf der Mitgliederversammlung sprechen?