14.04.2010, 09:09
(13.04.2010, 15:09)uvo schrieb: da man beim Lösen mittels Gimp oder vergleichbaren Programmen doch einige Möglichkeiten hat, die es beim Lösen auf Papier nicht so gibt (insbesondere Fallunterscheidungen sind dank der Undo-Funktionen erheblich komfortabler), möchte ich hiermit offiziell festhalten, daß so etwas als Computernutzung zählt und damit nicht erlaubt ist.
Ich find's übertrieben... Aber OK, Du bist der Schiedsrichter.