13.04.2010, 15:09
Hallo allerseits,
da man beim Lösen mittels Gimp oder vergleichbaren Programmen doch einige Möglichkeiten hat, die es beim Lösen auf Papier nicht so gibt (insbesondere Fallunterscheidungen sind dank der Undo-Funktionen erheblich komfortabler), möchte ich hiermit offiziell festhalten, daß so etwas als Computernutzung zählt und damit nicht erlaubt ist.
Grüße,
uvo
(12.04.2010, 18:27)berni schrieb: Ich habe eine Frage zum Thema "Computernutzung": Ich habe in letzter Zeit sehr viele Rätsel mit Gimp (ein Grafikdatei-Manipulations-Programm) gelöst und bei einigen Rätselarten habe ich das Gefühl, dass ich damit schneller bin, als auf Papier. Nun wollte ich fragen, ob das für die LM bereits als "Computernutzung" zählt, oder noch ok ist?
da man beim Lösen mittels Gimp oder vergleichbaren Programmen doch einige Möglichkeiten hat, die es beim Lösen auf Papier nicht so gibt (insbesondere Fallunterscheidungen sind dank der Undo-Funktionen erheblich komfortabler), möchte ich hiermit offiziell festhalten, daß so etwas als Computernutzung zählt und damit nicht erlaubt ist.
Grüße,
uvo