02.12.2021, 16:20
Mir sind jetzt schon einige Rätsel aufgefallen mit dem Hinweis "wurde zuerst veröffentlicht in Publikation xyz". Sollten wir besser als bisher sicherstellen, dass der Autor tatsächlich noch das Recht zur Veröffentlichung auf anderen Plattformen hat? Die wenigen hauptberuflichen Autoren werden sich schon ein bißchen mit den Untiefen des Urheberrechts auskennen. Aber bei den nebenberuflichen bzw. Hobbyautoren bin ich mir nicht so sicher, ob sie das Kleingedruckte in ihrem Vertrag wirklich verstanden haben. Falls es einen gibt, aber ich kann mir nichts anderes vorstellen, die Verlage müssen sich ja selbst auch absichern.
Es wird an einigen Stellen darauf verwiesen, dass kein geschütztes Material im Portal erlaubt ist, unter anderem wird dies auch vom Autor beim Hochladen der Rätselgrafik bestätigt. Genügt uns das, oder sollten wir zumindest mal nachfragen?
Es wird an einigen Stellen darauf verwiesen, dass kein geschütztes Material im Portal erlaubt ist, unter anderem wird dies auch vom Autor beim Hochladen der Rätselgrafik bestätigt. Genügt uns das, oder sollten wir zumindest mal nachfragen?