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Portalregeln
#11
Mir persönlich behagt so etwas auch gar nicht. Es widerspricht meinem Verständnis vom Denksportsinn des Portals, aber freilich keinen geschriebenen Portalregeln. Ich würde die Adresse solch eines Videos höchstens in einem verdeckten Kommentar veröffentlichen. Wir haben eine ähnliche Situation bei den Rätseln, deren Lösung in CTC gezeigt wird.
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#12
Naja, Links auf externe Inhalte sind immer fragwürdig. Aber dann können wir doch auch gleich den Lösungscode mitposten...
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#13
Ich sehe diesen Fall jetzt nicht als so außergewöhnlich an. Beispielsweise kann man in F-Puzzles das Rätsel automatisch lösen lassen, und das haben wir ja auch bisher hingenommen...
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#14
Ja, stimmt. Aber das ist eine Unsitte, die mit den neuen Nutzern gekommen ist.

Wie Christian schon schrieb, der Charakter des Portals verändert sich dadurch. Es wurde ja mal ganz bewusst so eingerichtet, dass man keine Lösungen mitgeliefert bekommt.
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#15
Klar, die Vielfalt der Portaluser zieht zwangsläufig eine Vielfalt an Ansichten nach sich. Deswegen hatte ich ja die Frage gestellt, ob es über das Offensichtliche in den Nutzungsbedingungen hinaus (keine Verletzung von Rechten Dritter, usw.) weitere Vorgaben geben sollte. Aber ich betone nochmal: Zuerst sollte in meinen Augen die Frage nach dem "ob" beantwortet werden, bevor man das "wer", "wie" und "was" angeht.
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#16
Ich sehe bei mitgelieferten Lösungen (oder in diesem Fall einem Link zu einem Lösungsvideo) keinen Handlungsbedarf, sofern die Lösung vom Autor selbst kommt.
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#17
Ich möchte hier zu zweien von uvo in Beitrag #5 dieses Threads angesprochene Themen etwas schreiben und einige (in fetter Schrift formulierte) Fragen stellen, die ich selbst nicht beantworten kann, weil ich kein Vereinsmitglied bin und auch kein Experte in rechtlichen Fragen. Nachdem ich (leider erst in den letzten Stunden) nochmals die Nutzungsbedingungen studiert habe, tendiere ich dazu, diese beiden von uvo angesprochene Themen nicht in Bezug auf "Regeln" oder "Etiquette" zu betrachten, sondern in Bezug auf geltendes Recht. Allerdings wurde zu "Urheberrecht" bzw. "Rechtliches" schon von Hausigel bzw. uvo einiges geschrieben.

1. Einstellen von Rätseln anderer Autoren

In den Nutzungsbedingungen der Web-Seiten des Vereins LMD steht unter erster Fett-Überschrift "Rätselportal und Contest-Engine"  im vierten Absatz:
***********************************************************************************
Die vom Benutzer eingestellten Rätsel, auch im Bereich des Contests, müssen
frei sein von Rechten Dritter. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Urheber-,
Kennzeichen- und Markenrechten an den verwendeten Bilddateien, Texten
und HTML-Code.
***********************************************************************************
Bedeutet der erste Satz dieses Absatzes, dass das Einstellen von Rätseln anderer Autoren schlichtweg verboten ist - selbst dann, wenn ein Portalsbenutzer vom eigentlichen Autor dazu autorisiert wurde?

Wenn es (wg. o.s. Zitat aus den Nutzungsbedingungen) verboten sein sollte, Rätsel anderer Autoren einzustellen, so könnte dies m.E. evtl. Folgen für sämtliche von Nutzer cdwg2000
eingestellte Rätsel haben. In jedem der von diesem Nutzer derzeit 221 eingestellten Rätsel findet sich m.W. ein Hinweis, dass das Rätsel von einer anderen Person stammt.
Müssten dann also nicht sämtliche derzeit 221 von diesem Nutzer eingestellte Rätsel deaktiviert oder gar gelöscht werden?

Im bereits oben angesprochenen ersten Teil der Nutzungsbedingungen steht als achter Absatz:
*******************************************************************************
Ein wiederholter Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen hat eine
umgehende vollständige Löschung als Benutzer zur Folge.
*******************************************************************************
Wenn es verboten sein sollte, Rätsel anderer Autoren einzustellen, müsste dann nicht auch cdwg2000 wg. wiederholten Verstoßes als Benutzer gelöscht werden?
Schließlich erklären sich die Nutzer bei der Registrierung für das Benutzerkonto als mit den Nutzungsbedingungen einverstanden. (Um dies dort nachvollziehen zu können ist es nötig, auf den Button "Abmelden" zu klicken.) 


2. Online-Tools vs. Lösen auf Papier

Im zehnten und damit letzten Absatz des ersten Teils der Nutzungsbedingungen steht:
*********************************************************************************
Das Urheber- und Markenrecht für veröffentlichte, vom Benutzer selbst
erstellte Objekte bleibt allein beim Autor dieses Objektes.
*********************************************************************************
Bedeutet dies, dass Benutzer, die - ohne den Autor um Zustimmung zu fragen - ein Rätsel in ein Online-Tool kopieren und in einem Rätselkommentar darauf hinweisen, automatisch gegen die Rechte des Autors verstoßen, also einen Rechtsbruch begehen?


3. nur noch eine letzte Anmerkung von mir

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Nutzungsbedingungen gemäß Fußnote einen Stand vom 07.07.2009 haben. Die DSGVO ist aber m.W. jüngeren Datums.
Wurde in jüngerer Zeit überprüft, ob die Nutzungsbedingungen den heutigen Anforderungen noch gerecht werden?
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#18
Eine erste Einschätzung zu den Punkten:

1. Ich habe es bei Bildern bisher immer so gehandhabt, dass ich bei Verdacht nachgefragt habe. Wenn jemand (ein offensichtlich) "externes" Bild verwendet hat, so habe ich bei dem/der Rätseleinsteller/in nachgefragt, in der Regel hat er/sie es dann herausgenommen. Wir schreiben beim Hochladen der Datei ja auch dazu, dass man die Erlaubnis des/der Erstellers/in benötigt. Dies im Einzelnen immer nachzuprüfen ist schwierig. Das Hochladen von Rätseln oder Bilder anderer ist also nicht per se verboten, man benötigt die Einwilligung. Ob wir das in jedem Fall nachprüfen sollten - ich weiß nicht, dies erscheint mir sehr aufwändig (und auch unmöglich. Wie sollten wir überprüfen, ob jemand ein Rätsel selbst erstellt hat?). Richtig ist, dass die Formulierung in den Nutzungsbedingungen schärfer ist, als die Hinweise, die wir beim Hochladen geben.

2. Das sehe ich auch so, ich denke, es sollte zum guten Ton gehören, dass man, bevor man dies unternimmt, beim Autor/bei der Autorin nachzufragen hat. Mindestens einmal (uvo war es, glaube ich) wurde es auch im Nachhinein untersagt.

3. Ich weiß, dass berni vor Jahren explizit Sachen im Hinblick auf die DSGVO geändert hat, ob Forlmulierungen in den Nutzungsbedingungen dabei waren, weiß ich nicht. Das sollten wir sicherlich noch einmal checken.

Grüße: Jörg
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#19
cdwg2000 hat auch eigene Rätsel eingestellt und zumindest einer der Autoren hat sich selbst angemeldet und in den Kommentaren zu erkennen gegeben.

Aber ich denke auch, es sollte in etwa heißen, "Falls Rechte Dritter berührt werden, muss der Autor garantieren, dass er vom Rechteinhaber autorisiert wurde."

Sonst würde ja sogar Wichtel rausfliegen.
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#20
(22.07.2021, 16:53)Dandelo schrieb:
(21.07.2021, 14:41)Modesty schrieb: Vielleicht wäre eine Lösung, dass man als Autor nach dem Einstellen einen kurzen Kommentar abgibt, dass das Bereitstellen einer Online-Lösemöglichkeit willkommen oder eben nicht gewollt ist.

Ich habe schon vor einiger Zeit vorgeschlagen, jedem Nutzer ein zusätzliches Attribut zu geben, in dem er einstellen kann, ob er damit einverstanden ist. Dann erscheint das automatisch unter jedem Rätsel.

M.E. ist das Thema Online-Tool nur ein Beispiel (unter einigen Beispielen), bei dem sich für alle Portalsnutzer geltende Regeln m.E. nicht oder nur schwerlich durchsetzen lassen würden: es kann/will wohl weder grundsätzlich verboten noch grundsätzlich erlaubt werden, dass Löser (nicht der Autor selbst) Online-Tools anbieten.

Für mich persönlich gibt es weitere Themen, bei denen ich im Vergleich zu anderen Portalsnutzern konträre Ansichten habe, hier ein paar Beispiele:
- ich möchte nicht, dass bei meinen Rätseln in offenem Kommentar wesentliche Clous/Aha-Effekte zum Lösen genannt werden oder gar offen auf ein Video hingewiesen wird, in dem mein Rätsel gelöst wird;
- ich möchte nicht, dass bei meinen Rätseln in Kommentaren über Dinge diskutiert wird, die mit dem vorliegenden Rätsel nichts oder nur sehr bedingt etwas zu tuen haben
- etc.
  
Ausgehend von oben zitierten Vorschlägen von Mody und Dandelo kam mir nun die folgende Idee:
- Der Verein LMD beschließt zwei Sätze (=Mengen) von Portalsregeln;
- Der erste Regel-Satz gilt für alle Portalsnutzer;
- Bei dem zweiten Regelsatz darf sich dann jeder Autor heraussuchen, ob und ggf. welche Regeln davon bei seinen Rätseln gelten sollen.

Zu letzterem könnte dann jeder Autor z.B. am Ende jedes seiner Rätsel direkt oder indirekt (d.h. über Link) eine Graphik mit seinen individuellen Regeln einbinden; z.B.:
"Bitte achtet auf die Regeln zu meinen Rätseln".

Diese Idee hat sicherlich Vor- und Nachteile, aber vielleicht kann sie ja der weiteren Diskussion (bzw. dem weiteren Brainstorming) dienen.

(Falls die Idee zweier Regel-Sätze schon von anderen Personen deutlich genannt sein sollte, bitte ich um Pardon; ggf. hätte ich dann wohl den Überblick verloren.)
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