21.04.2020, 07:32
Ob das eine "Großveranstaltung" ist, müssen wir abwarten. Das werden die Landesregierungen definieren müssen. In Bayern gilt: "Großveranstaltungen sind bis zum 31. August grundsätzlich untersagt. Betroffen sind Fußballspiele mit Zuschauern, größere Konzerte, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen."