16.01.2014, 15:22
Ja, tatsaechlich, jetzt hab ich da Punkte.
Es ist ziemlich klar, dass 720 eine obere Schranke ist, aber ich habe keine Moeglichkeit gesehen, mit vertretbarem Aufwand nachzuweisen, dass 720 wirklich erreichbar ist. Wenn das nun jemandem gelungen ist, dann ist die Entscheidung gerechtfertigt.
Es ist ziemlich klar, dass 720 eine obere Schranke ist, aber ich habe keine Moeglichkeit gesehen, mit vertretbarem Aufwand nachzuweisen, dass 720 wirklich erreichbar ist. Wenn das nun jemandem gelungen ist, dann ist die Entscheidung gerechtfertigt.